Modifizierung der VDI Richtlinie VDI-EE 4300, Blatt 14
Anforderung an mobile Luftreiniger zur Reduktion der aerosolgebundenen Übertragung von Infektionskrankheiten

Durch unsere dringliche Intervention wurde die o. a. Richtlinie, veröffentlicht am 27.07.2021, im Dezember 2021, wie folgt, ergänzt:

In der Expertenempfehlung VDI-EE 4300-14 vom September 2021 werden Prüfkriterien für mobile Luftreiniger beschrieben, bei denen die Luftreinigung im Gerät selbst unter Verwendung verschiedener Technologien erfolgt.

Daneben gibt es mobile Luftreiniger, bei denen die Reinigung zu einem erheblichen Teil außerhalb des Gerätes in der Raumluft erfolgt, und zwar durch Ionisation und/oder Plasmatechnologie. Auch diese Geräte sind in der Lage, Mikroorganismen wie Bakterien und Viren zu inaktivieren. Auf diese Geräte können grundsätzlich die fachlichen Kriterien nach VDI-EE 4300-14 analog angewandt werden. Da die Reinigung in diesem Fall hauptsächlich bzw. ausschließlich durch diffusive Verteilung von Ionen in der Raumluft erfolgt, ist die Reinigungsleistung prinzipbedingt nicht auf einen Mindestluftdurchsatz oder Mindestluftstrom durch ein Luftreinigungsgerät zurückzuführen. Die Reinigungsleistung – in Bezug auf die Anforderung, die Konzentration der aktiven Viren in der Raumluft um 90% innerhalb 30 min zu reduzieren – ist in diesem Fall in geeigneter anderer Weise durch den Hersteller nachzuweisen.

Bei Ionisations- und Plasmatechnologie kann aufgrund des physikalischen Prinzips im Raum Ozon entstehen. Es wird daher empfohlen, diesbezüglich einen Nachweis der Unbedenklichkeit vom Hersteller einzuholen.
(https://www.vdi.de/news/detail/anforderungen-an-mobile-luftreiniger)

Wie sich hieraus ableiten lässt, ist der mindestens 4-fache Luftwechsel für unsere Technologie nicht mehr relevant, sodass wir dazu raten, eine Förderung über das jeweilige Bundesland zu beantragen.